Michael de Vries
Masurenstr. 22
26388 Wilhelmshaven
OT Fedderwardergroden

Tel. 04421 993419
Fax 04421 305890
Der Versicherungsschutz gilt auf privaten und beruflichen Reisen, rund um die Uhr, weltweit – nicht aber in Deutschland.
Unser Tipp für USA-Reisende:
Wichtige Info für Kuba-Reisende:
Der Versicherungsschutz gilt für jeden Auslandsaufenthalt für maximal
42 Tage pro Reise. Der Versicherungsschutz tritt automatisch ein, sobald Sie Deutschland verlassen. Der Versicherungsschutz von 42 Tagen pro Auslandsaufenthalt beginnt mit jedem Grenzübertritt von Deutschland aus erneut.
Unser privater Krankenschutz begleitet Sie auf jeder Auslandsreise. Bis zu 6 Wochen pro Reise ins Ausland genießen Sie oder Ihre ganze Familie unseren praktischen und komfortablen Schutz, der Ihnen ein großes Plus an Versicherungsschutz und Service bietet.
Ihr privater PLUS-Schutz
Bei Zahnschmerzen, Krankheit oder nach einem Unfall werden Sie als Privat-Patient behandelt. Wir zahlen den Facharzt, das Krankenhaus und die Heil- und Hilfsmittel, die Sie brauchen, um gesund zu werden. Wir organisieren nötigenfalls auch den Rettungsflug nach Deutschland.
24 Stunden Notfall-Service
Die Mitarbeiter unseres Service-Telefons helfen Ihnen im Notfall weiter. Sie nennen Ihnen zum Beispiel einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt vor Ort. Wählen Sie einfach +49 69 6655544** - wir helfen Ihnen!
** Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.
Für Sie als Urlauber gilt folgende Regelung:
In beiden Fällen können für Sie zum Teil beträchtliche Kosten entstehen bzw. Restkosten verbleiben. Außerdem werden grundsätzlich keine Kosten für einen Rücktransport von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Genau hier springt die Auslandskrankenversicherung für Sie ein.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenvoll-versicherung, die für alle Versicherungsunternehmen gültig sind, ist geregelt:
Mit der Krankenvollversicherung der HUK-COBURG genießen Sie bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland - ohne besondere Vereinbarung- bis zu 2 Monaten Versicherungsschutz! Solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes antreten kann, besteht Versicherungsschutz sogar über die 2 Monate hinaus, längstens aber für weitere 2 Monate.
Darüber hinaus sollten Sie als privat Versicherte(r) Ihren Vollversicherungstarif genau prüfen, denn:
Wir stehen Ihnen mit unserem 24-Stunden-Notrufservice an 365 Tagen im Jahr mit Rat und Tat zur Seite.
Sie wählen einfach die +49 69 6655544** - wir helfen Ihnen weiter.
Mit uns abstimmen müssen Sie auf alle Fälle die Vorgehensweise bei einer schweren Erkrankung bzw. einem Unfall und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Nur durch den Kontakt mit unserer Notrufzentrale kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden. Rechnungen, zum Beispiel für einen Arztbesuch oder Medikamente, können Sie vorab verauslagen und später bei uns zur Kostenerstattung einreichen.
Damit wir Ihre Ausgaben ersetzen können, bitten wir darauf zu achten, dass der behandelnde Arzt auf seiner Rechnung folgende Angaben vermerkt:
Reichen Sie bitte nach Beendigung der Reise die Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsnachweisen und Reisedauernachweisen an die
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
96447 Coburg
ein. Bei vorheriger Inanspruchnahme einer anderen Versicherung bitten wir Sie, uns die Rechnungskopie mit Original-Erstattungsvermerk einzureichen.
** Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.
Ein Versicherungsschein wird aus Kostengründen nicht erstellt. Bitte betrachten Sie die Durchschrift des Antrags als Nachweis für Ihre Unterlagen. Wenn Sie eine Versicherungsbestätigung wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Sollten Sie Ihren Antrag online stellen, erhalten Sie nach der Antragsstellung eine kurze E-Mail. Sollten Sie diese nicht erhalten, bitten wir Sie, den Antrag erneut zu stellen. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall wenig später auch eine Versicherungsbestätigung per E-Mail.
Wir möchten Ihnen auch in Zukunft kostengünstige Produkte in diesem Bereich anbieten. Deshalb ist es nötig unsere Verwaltungskosten möglichst gering zu halten. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass die Beitragszahlung in der Auslandsreise-Krankenversicherung ausschließlich mittels Lastschrifteinzugsverfahren möglich ist. Wir buchen die Beiträge bequem von Ihrem Konto ab – sie müssen keine Überweisung oder ähnliches veranlassen.
Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf Ihres individuellen Versicherungsjahres schriftlich gekündigt wird.
Die Antragsstellung kann auch sehr kurzfristig online erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Antragsstellung immer vor Reiseantritt von Deutschland aus erfolgen muss. Als Zeitpunkt der Antragsstellung gilt der Antragseingang bei der HUK-COBURG. Die Antragsstellung vom Ausland aus ist nicht möglich. Wir empfehlen bei einem zeitnahen Reisetermin den Abschluss über unseren Tarifrechner.
Personen mit einem Wohnsitz im Ausland versichern wir in diesem Bereich nicht. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Versicherer in Ihrem Wohnland zu wenden.
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