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FAQ

Auslandsreisekrankenversicherung

 

In welchen Ländern bin ich versichert?

Der Versicherungsschutz gilt auf privaten und beruflichen Reisen, rund um die Uhr, weltweit – nicht aber in Deutschland.

 
 

Was muss ich bei Reisen nach Kuba oder in die USA beachten?

Unser Tipp für USA-Reisende:

  • Setzen Sie sich vor Reiseantritt mit uns in Verbindung. Wir stellen Ihnen gern eine Liste mit Fachärzten zur Verfügung, die wir empfehlen können. Weiterhin erhalten Sie Informationen, die Sie vor Ort an das Krankenhaus aushändigen können. Damit stellen Sie sicher, dass Sie bei einem Krankenhausaufenthalt nicht in Vorleistung treten müssen und Ihre Abrechnung beschleunigt wird.

Wichtige Info für Kuba-Reisende:

  • Sie sind bei einer Reise nach Kuba verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Dies gilt auch für im Ausland lebende kubanische Staatsangehörige. Gerne stellen wir Ihnen eine gesonderte Versicherungsbestätigung für Ihre Reise aus. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
 
 

Wie lang gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt für jeden Auslandsaufenthalt für maximal
42 Tage pro Reise. Der Versicherungsschutz tritt automatisch ein, sobald Sie Deutschland verlassen. Der Versicherungsschutz von 42 Tagen pro Auslandsaufenthalt beginnt mit jedem Grenzübertritt von Deutschland aus erneut.  

 
 

Was leistet die Auslandsreisekrankenversicherung?

Unser privater Krankenschutz begleitet Sie auf jeder Auslandsreise. Bis zu 6 Wochen pro Reise ins Ausland genießen Sie oder Ihre ganze Familie unseren praktischen und komfortablen Schutz, der Ihnen ein großes Plus an Versicherungsschutz und Service bietet.

Ihr privater PLUS-Schutz
Bei Zahnschmerzen, Krankheit oder nach einem Unfall werden Sie als Privat-Patient behandelt. Wir zahlen den Facharzt, das Krankenhaus und die Heil- und Hilfsmittel, die Sie brauchen, um gesund zu werden. Wir organisieren nötigenfalls auch den Rettungsflug nach Deutschland.

24 Stunden Notfall-Service
Die Mitarbeiter unseres Service-Telefons helfen Ihnen im Notfall weiter. Sie nennen Ihnen zum Beispiel einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt vor Ort. Wählen Sie einfach +49 69 6655544** - wir helfen Ihnen!

 


** Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

 

Warum ist diese Versicherung für mich als gesetzlich
Versicherte(r) sinnvoll?

Für Sie als Urlauber gilt folgende Regelung:

  • Länder mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht
    Es besteht Versicherungsschutz und die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Rahmen der Krankenversorgung des Gastlandes lediglich zu der Höhe, die Sie auch im Inland erstattet hätte. So können erhebliche Eigenbehalte entstehen.
  • Länder mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht
    Es besteht kein Versicherungsschutz und somit kein Leistungsanspruch.

In beiden Fällen können für Sie zum Teil beträchtliche Kosten entstehen bzw. Restkosten verbleiben. Außerdem werden grundsätzlich keine Kosten für einen Rücktransport von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Genau hier springt die Auslandskrankenversicherung für Sie ein.

 
 

Warum ist diese Versicherung für mich als privat
Versicherte(r) sinnvoll?

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenvoll-versicherung, die für alle Versicherungsunternehmen gültig sind, ist geregelt:

  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate.

Mit der Krankenvollversicherung der HUK-COBURG genießen Sie bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland - ohne besondere Vereinbarung- bis zu 2 Monaten Versicherungsschutz! Solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes antreten kann, besteht Versicherungsschutz sogar über die 2 Monate hinaus, längstens aber für weitere 2 Monate.

Darüber hinaus sollten Sie als privat Versicherte(r) Ihren Vollversicherungstarif genau prüfen, denn:

  • Der Rücktransport ist nicht automatisch in jedem Tarif mitversichert.
  • Auch eventuelle Selbstbehalte aus der Vollkostenversicherung wirken sich auf die Auslandserstattung nicht aus, wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht.
  • Mit der Auslandskrankenversicherung entlasten Sie Ihre eigentliche Krankenversicherung und sichern sich gleichzeitig darüber hinaus gehenden, sinnvollen Schutz auf Auslandsreisen zu günstigen Preisen.
  • Sind nur die allgemeinen Krankenhausleistungen in Ihrer Vollversicherung versichert, entstehen bei Krankenhausbehandlungen im Ausland unter Umständen große Lücken.
 
 

Wie hilft mir die Auslandsreisekrankenversicherung im Notfall und was muss ich beachten?

Wir stehen Ihnen mit unserem 24-Stunden-Notrufservice an 365 Tagen im Jahr mit Rat und Tat zur Seite.

Sie wählen einfach die +49 69 6655544** - wir helfen Ihnen weiter.

Mit uns abstimmen müssen Sie auf alle Fälle die Vorgehensweise bei einer schweren Erkrankung bzw. einem Unfall und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Nur durch den Kontakt mit unserer Notrufzentrale kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden. Rechnungen, zum Beispiel für einen Arztbesuch oder Medikamente, können Sie vorab verauslagen und später bei uns zur Kostenerstattung einreichen.

Damit wir Ihre Ausgaben ersetzen können, bitten wir darauf zu achten, dass der behandelnde Arzt auf seiner Rechnung folgende Angaben vermerkt:

  1. Name und Geburtsdatum des Patienten
  2. Diagnose
  3. Behandlungsdaten
  4. Einzelleistungen

Reichen Sie bitte nach Beendigung der Reise die Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsnachweisen und Reisedauernachweisen an die

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
96447 Coburg

ein. Bei vorheriger Inanspruchnahme einer anderen Versicherung bitten wir Sie, uns die Rechnungskopie mit Original-Erstattungsvermerk einzureichen.

 


** Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

 

Erhalte ich einen Versicherungsnachweis?

Ein Versicherungsschein wird aus Kostengründen nicht erstellt. Bitte betrachten Sie die Durchschrift des Antrags als Nachweis für Ihre Unterlagen. Wenn Sie eine Versicherungsbestätigung wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. 

 

Sollten Sie Ihren Antrag online stellen, erhalten Sie nach der Antragsstellung eine kurze E-Mail. Sollten Sie diese nicht erhalten, bitten wir Sie, den Antrag erneut zu stellen. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall wenig später auch eine Versicherungsbestätigung per E-Mail.

 
 

Wie erfolgt die Zahlung des Jahresbeitrages?

Wir möchten Ihnen auch in Zukunft kostengünstige Produkte in diesem Bereich anbieten. Deshalb ist es nötig unsere Verwaltungskosten möglichst gering zu halten. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass die Beitragszahlung in der Auslandsreise-Krankenversicherung ausschließlich mittels Lastschrifteinzugsverfahren möglich ist. Wir buchen die Beiträge bequem von Ihrem Konto ab – sie müssen keine Überweisung oder ähnliches veranlassen.

 
 

Wie lang läuft mein Vertrag?

Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf Ihres individuellen Versicherungsjahres schriftlich gekündigt wird.

 
 

Kann ich einen Antrag auch kurzfristig stellen?

Die Antragsstellung kann auch sehr kurzfristig online erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Antragsstellung immer vor Reiseantritt von Deutschland aus erfolgen muss. Als Zeitpunkt der Antragsstellung gilt der Antragseingang bei der HUK-COBURG. Die Antragsstellung vom Ausland aus ist nicht möglich. Wir empfehlen bei einem zeitnahen Reisetermin den Abschluss über unseren Tarifrechner.

 
 

Kann ich mich auch in der Auslandsreise-Krankenversicherung versichern, wenn ich im Ausland lebe?

Personen mit einem Wohnsitz im Ausland versichern wir in diesem Bereich nicht. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Versicherer in Ihrem Wohnland zu wenden.